Online Geld verdienen mit VG Wort – Anleitung und Tipps

Eine noch relativ unbekannte Methode für Blogger, um einen zusätzlichen Verdienst zu erzielen ist die „Verlagsgemeinschaft Wort“. Pro Artikel, der bestimmte Kriterien erfüllt, schüttete die VG Wort in den letzten Jahren zwischen 10 und 29,40 Euro aus. Für Blogger, die regelmäßig Beiträge veröffentlichen, kann sich dies also definitiv lohnen.

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort hat ihren Hauptsitz in München und sorgt mittlerweile seit über 50 Jahren dafür, dass Texter für die Zweitverwertung ihrer Texte vergütet werden. Von einer Zweitverwertung spricht man dann, wenn Texte nicht direkt gekauft, sondern beispielsweise in Bibliotheken gelesen werden. Mittlerweile ist auch eine Vergütung für Texte auf Blogs und Nischenseiten möglich.

Woher kommt das Geld?

Die VG Wort nimmt pro Jahr über 100 Millionen Euro ein, von denen ein Großteil an Autoren ausgeschüttet wird. Das Geld stammt aus unterschiedlichen Quellen wie Bibliotheken, die eine Gebühr bezahlen. Außerdem muss beim Kauf von Kopierern oder Druckpapier eine Abgabe an die VG-Wort bezahlt werden.

Wie viel kann ich mit der VG-Wort verdienen?

Momentan liegt die Obergrenze, was einem Autor pro Jahr ausgezahlt werden kann, bei 25.725,80 Euro. Um diesen Wert zu erreichen, bräuchte man etwa 1000 längere Artikel, die mindestens 1500 Aufrufe pro Jahr haben. Die meisten Blogger werden diese Zahlen allerdings wohl nie erreichen.

Trotzdem kann sich der Einsatz von VG-Wort definitiv lohnen. In den letzten Jahren wurde die Auszahlungen pro Artikel regelmäßig leicht angehoben. Im Jahr 2018 lag sie bei 29,40 Euro. Ein drei- oder sogar vierstelliger zusätzlicher Verdienst ist somit definitiv für viele Blogger möglich.

Auf dem Blog Selbstaendig-im-netz.de schreibt Peer Wandinger sogar darüber, dass er im Jahr 2018 einen niedrigen fünf-stelligen Betrag erhalten hat.

Welche Voraussetzungen benötigt mein Artikel, um vergütet zu werden?

Folgende Kriterien sollte dein Artikel erfüllen:

  1. Der Text muss frei abrufbar sein.
  2. Der Text muss mindestens 1800 Zeichen enthalten.
  3. Der Text muss innerhalb eines Jahres mindestens 1500 Aufrufe erhalten.

Wie kann ich mich bei der VG Wort registrieren? Wo finde ich den Wahrnehmungsvertrag?

Um dich für die VG Wort zu registrieren, musst du dich unter dem Link https://tom.vgwort.de/portal/index anmelden. Dort erhältst du einen recht ausführlichen Vertrag. Drucke diesen aus und sende ihn unterschrieben an die Adresse der VG-Wort in München.

Daraufhin bekommst du nach einigen Wochen die Zugangsdaten per Mail. Dort können die Zählpixel heruntergeladen werden.

Hat der Wahrnehmungsvertrag Nachteile?

Für Blogger hat der Wahrnehmungsvertrag nach meinen Recherchen keine Nachteile. Dieser ist lediglich notwendig, damit der Autor vergütet werden kann.

Wie werden die Aufrufe getrackt?

Damit die VG Wort überprüfen kann, ob die geforderten 1500 Aufrufe erreicht werden, muss ein Zählpixel in den Beitrag eingebaut werden. Auf der Webseite der VG Wort können unter dem Punkt „METIS (reguläre Ausschüttung)“ –> „Zählmarkenbestellung“ bis zu 100 Marken gleichzeitig bestellt werden.

Wie können die Zählpixel in die Beiträge eingebaut werden?

Theoretisch ist es zwar möglich, die Zählmarken alle per Hand in die Beiträge zu integrieren, da dies jedoch ziemlich umständlich und zeitintensiv wäre, würde ich immer empfehlen, hierfür ein Plugin einzusetzen. Ich persönlich nutze für WordPress momentan das Plugin „Prosodia VGW OS für Zählmarken„, welches bis jetzt einen guten Eindruck macht.

Mit dem Plugin lassen sich auch nachträglich in kurzer Zeit Zählmarken für ältere Seiten und Beiträge zuordnen. Hierfür muss man, nachdem die Zählmarken heruntergeladen wurden, lediglich unter dem Punkt „Beiträge“–>“Alle Beiträge“ alle Texte mit einem Haken versehen. Unter dem Punkt „Mehrfachaktionen“ klickt man dann auf „Zählmarke zuordnen“ und dann auf „übernehmen“.

Wie müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Auszahlungen der VG Wort musst du natürlich auch versteuern. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, solltest du dies möglichst vorher mitteilen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Eine Vorlage hierfür findest du hier. Der Steuersatz für die Ausschüttungen liegt bei sieben Prozent. Die Besteuerung ist allgemein sehr individuell. Im Zweifel solltest du diese immer mit deinem Steuerberater absprechen!

Jonas

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